|
Gebührenordnung der Gäste für den Schießbetrieb |
|||||||
|
|
|||||||
| Standgeld | Ausleihgebühren | ||||||
| Langwaffen | 5,00 Euro | +1 Scheibe | Ausleihen Waffe | 5,00 Euro | |||
| Kurzwaffen | 5,00 Euro | +1 Scheibe | Gehörschutz | 0,50 Euro | |||
| Schwarzpulver | 5,00 Euro | +1 Scheibe | Munition/Schwarzpulver | Einkaufspreis | |||
| Biathlonschießen | 5,00 Euro | ||||||
| Luftpistole/Gewehr | 3,00 Euro | +1 Scheibe | |||||
| Scheibengeld für Gäste und Vereinsmitglieder | Ordnungsgebühren | |||||
| Pistolenstand | 0,50 | € | Stand nach dem Schießen nicht gesäubert | 5,00 Euro | ||
| Schwarzpulver | 0,50 | € | Grobe Verstöße gegen die Schießstandordnung | 10,00 Euro | ||
| Einstecker | 0,20 | € | Anweisung des Schießleiters nicht befolgt | 10,00 Euro | ||
| Gewehrstand | 0,15 | € | übermäßige Beschädigung der Schießanlage | 10,00 Euro | ||
| Luft | 0,10 | € | ||||
|
|
|
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2008 in Kraft. Die Schießleiter/Aufsichtspersonen sind für die Durchsetzung der Gebührenordnung verantwortlich und haben einen lückenlosen Nachweis Kassenbuch/Schießbuch zu führen. Monatlich sind die Einnahmen beim Schatzmeister abzurechnen. Bei groben Verstößen hat der Schießleiter/Aufsichtspersonal das Recht den Schützen die Benutzung des Schießstandes zu verweigern bzw. dieses Standes zu verweisen. Alle Schützen haben sich nach der Schießstandordnung zu richten. Für das Schießen mit Großkaliber entfällt eine zusätzliche Gebühr von 2,00 Euro für Gäste und Mitglieder. Bei Schießbetrieb ist der Verzehr von Alkohol auf den entsprechenden Ständen nicht gestattet.
|