Gebührenordnung der Gäste für den Schießbetrieb

   

  Standgeld   Ausleihgebühren
   Langwaffen  5,00 Euro   +1 Scheibe   Ausleihen Waffe 5,00 Euro  
   Kurzwaffen  5,00 Euro   +1 Scheibe   Gehörschutz 0,50 Euro  
   Schwarzpulver 5,00 Euro   +1 Scheibe   Munition/Schwarzpulver Einkaufspreis
  Biathlonschießen 5,00 Euro        
  Luftpistole/Gewehr 3,00 Euro +1 Scheibe      
  Scheibengeld für Gäste und Vereinsmitglieder   Ordnungsgebühren
  Pistolenstand 0,50  €   Stand nach dem Schießen nicht gesäubert 5,00 Euro
  Schwarzpulver 0,50  €   Grobe Verstöße gegen die Schießstandordnung 10,00 Euro
  Einstecker 0,20  €   Anweisung des Schießleiters nicht befolgt 10,00 Euro
  Gewehrstand 0,15  €   übermäßige Beschädigung der Schießanlage 10,00 Euro
  Luft 0,10  €      

 

Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.05.2008 in Kraft. Die Schießleiter/Aufsichtspersonen sind für die Durchsetzung der Gebührenordnung verantwortlich und haben einen lückenlosen Nachweis Kassenbuch/Schießbuch zu führen. Monatlich sind die Einnahmen beim Schatzmeister abzurechnen. Bei groben Verstößen hat der Schießleiter/Aufsichtspersonal das Recht den Schützen die Benutzung des Schießstandes zu verweigern bzw. dieses Standes zu verweisen. Alle Schützen haben sich nach der Schießstandordnung zu richten. Für das Schießen mit Großkaliber entfällt eine zusätzliche Gebühr von 2,00 Euro für Gäste und Mitglieder.

Bei Schießbetrieb ist der Verzehr von Alkohol auf den entsprechenden Ständen nicht gestattet.